Freier Betreuungsplatz ab Oktober 2026
Qualitätssicherung und Fortbildungen
Durch die Gleichstellung der Kindertagespflege und der institutionellen Betreuung im Kindergarten im SGB VIII, haben die Anforderungen an die Qualität der Kindertagespflege und die Qualifikation der Tagespflegepersonen zugenommen. Eine Grundlage für gesicherte Betreuungsqualität in der Kindertagespflege ist die fundierte Ausbildung der Tagespflegeperson in Form einer Qualifizierung von 300 Unterrichtsstunden.
Aufbauende, verpflichtende Fort- und Weiterbildungsangebote für bereits tätige Tagespflegepersonen von 20 UE pro Jahr ergänzen die Qualifizierung in der Kindertagespflege. Davon müssen innerhalb von fünf Jahren 20 Unterrichtseinheiten zu den Themen Kinderschutz, Kindeswohl und Kinderrechte nachgewiesen werden.